Unser Förderverein erwirtschaftet durch Vermietung und Verpachtung  der TGM-Räumlichkeiten sowie das Catering insbesondere bei Fastnachtskampagnen finanzielle Mittel, die im Rahmen eines umsatzorientierten Pachtvertrags zu 90% an die TGM überwiesen werden. Warum Dich das interessieren sollte? Du kannst beim Catering in der Fastnachtskampagne ehrenamtlich mithelfen, diese finanziellen Mittel zu erwirtschaften.  Je höher der Umsatz des Fördervereins, desto mehr profitieren unsere TGM  Mitglieder davon, denn dadurch stehen der TGM größere finanzielle Mittel zur Verfügung, welche z.B. für den Sportbetrieb oder für die Unterhaltung unserer vereinseigenen Hallen verwendet werden.

> Personal-/Helferplan <

Meldet euch bitte per E-Mail an geschaeftsstelle@tgm-gonsenheim.de, wenn ihr Lust & Zeit habt, euren Verein zu unterstützenbitte - Danke!

Im Anschluss an die Fastnachtskampagne findet jährlich ein Dankeschön-Abend mit reichlich Essen und Trinken, aber auch Einlagen von Sport, Spaß und Spiel statt. Dazu sind alle ehrenamtlichen Helfer*Innen der Fastnachtskampagne herzlich eingeladen.

Für euer ehrenamtliches Engagement bei den F-Veranstaltungen haben wir uns eine Vielzahl von Anreizen überlegt:

Ehrenamtliche erhalten bei jedem Einsatz kostenlose Getränke und Wertmarken für kostenlose Speisen.

Wer  3 Dienste innerhalb der Kampagne absolviert, darf  eine 1 Woche zu einem günstigen Preis (zuzüglich Reinigungskosten) in unserem Ferienhaus in Vorderburg/ Allgäu verbringen. 

Als kleines Dankeschön erhalten Ehrenamtliche über den HV je 2 Flaschen Wein aus dem Bestand des Fördervereins.  

Bei  Übernahme eines kompletten Dienstes durch eine TGM Abteilung, stellt der Förderverein alternativ Sportmaterial für die Abteilung im Wert von 50,00 € zur Verfügung. 

Für Eure Unterstützung im Voraus vielen Dank!

Für diejenigen welche nicht im ehrenamtlichen Einsatz für unseren Förderverein unterwegs sind (Bedienungen und GarderobenmitarbeiterInenn) gelten aktuell folgende Konditionen:

Garderobe: 14,00 EUR pro Stunde, zzgl. Trinkgeld (seit 01.11.2023)

Bedienungen: 13,5% vom jeweiligen Netto-Umsatz . Das entspricht ca. 20€/h zuzüglich Trinkgeld.

Vorstand

Der Vorstand des Fördervereins der Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim ist das ehrenamtliche Leitungsorgan hinter dem Verein. Mit aktuell fünf Mitgliedern sind die wichtigsten Posten gem. seiner Satzung besetzt, um Vermietungen und Verpachtungen der TGM-Räumlichkeiten sowie das alljährliche Catering in den Fastnachtskampagnen zu meistern. 

Gerne können die zwei freien Beisitzer-Funktionen noch belegt werden.  Der Mitgliedsbeitrag für Vorstandsmitglieder beträgt 6 € im Monat.

Der Vorstand des Fördervereins würde sich freuen, wenn sich Helferinnen und Helfer aus den F-Kampagnen dazu entschließen könnten, Mitglied im Förderverein zu werden und somit auch nach außen hin eine Fördergemeinschaft der TGM darstellen. ihr könnt eure Erfahrungen mit dem Catering und entsprechende Verbesserungsvorschläge in den Verein einbringen. Natürlich wird dann nicht nur beim Dankeschön-Abend, sondern auch bei der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung für euer leibliches Wohl sowie ein Wein präsent gesorgt. Der Mitgliedsbeitrag hierfür beträgt lediglich 1 symbolischen € im Monat.

Ihr wollt Mitglied in unserem Förderverein werden? Hier findet Ihr die > Aufnahmeerklärung

Ihr habt Fragen, Anregungen, etc. an unseren Förderverein? Einfach eine E-Mail an foerderverein@tgm-gonsenheim.de senden.
 

FunktionName
1. Vorsitzender
- seit 2015-
Jürgen Messer
2. Vorsitzende
- seit 2008 -
Daniela Rohe
3. Vorsitzender
- seit 2024 -
Dieter Kalweit 
Beisitzerin
- seit 2024 -
Sonja von Rimscha
Beisitzer
- seit 2009 -
Andreas Maurer

Förderverein-Kassenprüfer

Die Förderverein-Kassenprüfer werden in jedem Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt.

Datenschutzinformation - Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Förderverein der Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim (TGM)
1. Vorsitzender Jürgen Messer
Kirchstraße 45-47, 55124 Mainz
Telefon 06131/41106
Telefax 06131/41137
E-Mail foerderverein@tgm-gonsenheim.de
Internet www.tgm-gonsenheim.de

2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Geschäftsbetriebes).

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Veranstaltungen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, sowie in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien  veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein .
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Veranstaltungen des Vereins veröffentlicht.

4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die zuständigen Kreditinstitute weitergeleitet.

5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die für die Mitgliederverwaltung erfassten Daten werden nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. 
Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden gemäß einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach 10 Jahren gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

Ende der Informationspflicht
Stand:  Oktober 2024 /Mes